Anhang 1
Neufassung des Reglements Absenzkontrolle und Fleissauszeichnungen der Arbeitermusik Münchenbuchsee. (Ersetzt Reglement vom 11.01.93)
Absenzkontrolle
Die Absenzkontrolle erfolgt bei Probenbeginn. Bei Anlässen gilt die vereinbarte Zeit. Es wird ein Punktesystem angewendet. Die Absenzkontrolle wird von einem Aktivmitglied geführt. Bei Spezial- oder Registerproben ist der Registerleiter oder sein Stellvertreter verantwortlich. Die vollständige Anwesenheit eines Mitgliedes wird mit vier Punkten bewertet. Ebenfalls mit vier Punkten taxiert wird die Abwesenheit bei Todesfall in der Familie während der folgenden zwei Wochen, sowie bei Militärdienst und Zivilschutzkursen. Beim Besuch von militärischen Schulen wie RS, UOS, OS und Abverdienen des Grades wird nur die für den Probenbesuch effektiv mögliche Zeitspanne bewertet. Zu spätes Erscheinen oder frühzeitiges Verlassen der Proben oder Anlässe ergibt einen Punkt Abzug.
Somit gilt:
anwesend: 4 Punkte
teilanwesend: 3 Punkte
entschuldigt: 2 Punkte
unentschuldigt: 0 Punkte
Fleissauszeichnungen
Aktivmitglieder, die bis zum Ende des Vereinsjahres mind. 95% der Proben und Anlässe besucht haben, erhalten an der Hauptversammlung eine Auszeichnung. Erreicht kein auswärtiges Mitglied, d.h. mit Wohnsitz ausserhalb der Gemeinde Münchenbuchsee die 95%-Limite, so wird dem Auswärtigen mit der höchsten Punktezahl eine Auszeichnung überreicht.
Es werden folgende Fleissauszeichnungen abgegeben:
für die ersten 6 Jahre: je ein kleiner Zinnbecher oder ein Warengutschein der
Buchsi-Ladengruppe im Wert von Fr. 10.-
für die folgenden 6 Jahre: je ein grosser Zinnbecher oder ein Warengutschein der
Buchsi-Ladengruppe im Wert von Fr. 20.-
ab dem 13. Jahr: je ein Warengutschein der Buchsi-Ladengruppe im Wert von Fr. 20.-
Arbeitermusik Münchenbuchsee, 14. Januar 2005
Der Präsident: Der Sekretär:
Urs Walthert Nadja Jegerlehner