Arbeitermusik 2011-2

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Statuten, Revision der Statuten 2005

Arbeitermusik Münchenbuchsee

 

Gegründet 1921


 

 

Statuten

(Revision der Statuten von 1977)

 

 

I Name und Zweck

 

Art. 1

Unter dem Namen Arbeitermusik Münchenbuchsee besteht mit Sitz in Münchenbuchsee ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB.

 

Die Personen- und Ämterbezeichnungen in diesen Statuten gelten, soweit aus den Bestimmungen selber nichts anderes hervorgeht, für Personen beiderlei Geschlechts.

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Anhang 1, Neufassung des Reglements Absenzkontrolle und Fleissauszeichnungen

   

Anhang 1

 

Neufassung des Reglements Absenzkontrolle und Fleissauszeichnungen der Arbeitermusik Münchenbuchsee. (Ersetzt Reglement vom 11.01.93)

 

Absenzkontrolle

 

 

Die Absenzkontrolle erfolgt bei Probenbeginn. Bei Anlässen gilt die vereinbarte Zeit.

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Anhang 2, Reglement für musikalische Aus- und Weiterbildung

Anhang 2

 

 

Reglement für musikalische Aus- und Weiterbildung in der Arbeitermusik Münchenbuchsee

 

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